Fragen

Fragen über Fragen - hier gibt es  Antworten



  • Wann muss eine Heilmittelverordnung spätestens begonnen werden

    Spätestens 27 Kalendertage nach Ausstellungsdatum

  • Wie lange behält eine Verordnung ihre Gültigkeit?

    Bei Verordnungen bis zu 6 Einheiten, müssen diese innerhalb von 3 Monaten ab dem ersten Behandlungstermin abgeschlossen werden.  Bei Verordnungen ab 7 Einheiten oder mehr, müssen diese innerhalb von 6 Monaten ab dem ersten Behandlungstermin abgeschlossen werden.



  • Wie lange darf eine Verordnung unterbrochen werden?

    Die Unterbrechungsdauer liegt bei zwei Wochen. Unterbrechungen über diesen Zeitraum hinaus müssen begründet sein und dokumentiert werden.

  • Welche Kosten entstehen für mich?

    Für Heilmittelverordnungen werden Zuzahlungen durch die Krankenkasse erhoben. Diese werden durch uns im Auftrag der jeweiligen Krankenkasse beim ersten Termin von Ihnen eingezogen. Die Zuzahlung fällt je Verordnung an. Sollten Sie eine Befreiung von Zuzahlungen von Ihrer Krankenkasse besitzen und diese vorzeigen können, wird keine Zuzahlung erhoben.

  • Wie hoch ist die Zuzahlung?

    Die Zuzahlung wird errechnet durch einen vorgegebenen Satz der Krankenkasse und hängt von Behandlungsart (Heilmittel) und der Menge an Behandlungen ab. Der Berechnungssatz beinhaltet aktuell pauschal 10 EUR je Rezept zzgl. 10% der Kosten der durchgeführten Heilmittel.


    Beispiel: die Zuzahlung einer Verordnung über 6 Einheiten Krankengymnastik (KG) beträgt aktuell (stand August 2023) 25,66 EUR.

  • Muss ich irgendetwas zu den Behandlungen mitbringen?

    Bitte bringen Sie eine größere Unterlage z.B. größeres Badehandtuch und die anfallende Rezeptgebühr mit. Gegebensfall wären Arztberichte und weitere medizinische Dokumente sinnvoll.

  • Können bereits vereinbarte Behandlungstermine verschoben oder abgesagt werden?

    Sie können Ihre bereits vereinbarten Behandlungstermine bis zu 24h vor Beginn absagen oder verschieben. Sollten Sie Ihren Termin erst später absagen, versuchen wir natürlich Ihre reservierte Behandlungszeit anderweitig zu belegen. Bitte bedenken Sie aber, dass uns dies nicht immer möglich ist und es daher zu einer Ausfallrechnung in Höhe des Behandlungswertes kommen kann.

  • Preise - Privatrezept

    Umkostendeckend arbeiten zukönnen befinden sich unsere Preise für Privatrezepte über dem Beihilfetarif. Das bedeutet je nach Versicherungsart werden die  Behandlungskosten nicht komplett von Ihrer Kasse erstattet werden und sind somit von Ihnen selbst zu entrichten.

    Für genauere Preis Informationen kontaktieren Sie bitte unsere Rezeption.

  • Preise Wellnessmassagen

    14 € / 10 Minuten Wellnessmassage


    Wir empfehlen Ihnen 30 bis 40 Minuten Wellnessmassage.

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